Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zu Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI (Grundpflege)


Bezahlt meine Pflegekasse diese Leistungen? 
Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, JA. Ihre Pflegekasse bezahlt monatlich je nachdem, welchen Pflegegrad Sie haben, folgende Beträge an uns:
Pflegegrade
Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld?
Pflegesachleistung sind die Leistungen der Grundpflege, die der Pflegedienst für Sie erbringt.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben und keinen Pflegedienst beauftragt haben und Ihre Pflege durch Angehörige gesichert wird, bekommen Sie ein sogenanntes Pflegegeld.

Kann ich beide Leistungen beziehen? Pflegesachleistung und Pflegegeld?
Eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld ist möglich.
Wenn der Maximalbetrag für Pflegesachleistung in dem jeweiligen Pflegegrad nicht erreicht wird, bekommen Sie nach vorherigem einmaligen Antrag bei Ihrer Pflegekasse anteilmäßig das Pflegegeld ausbezahlt.
Maximalbetrag Pflegesachleistung und Ausbezahlung des vollen Pflegegeldes ist nicht möglich.


Was ist, wenn ich mehr Leistungen benötige, als die Pflegekasse bezahlt? 
Dann schicken wir Ihnen einmal im Monat eine Privatrechnung, die sich aus dem Differenzbetrag zwischen der Endsumme und dem Pflegekassenanteil (Maximalbetrag für Pflegesachleistung) zusammen setzt.

Wenn ich mir das nicht leisten kann? 
Auch dann gibt es Möglichkeiten. Wir beraten Sie gerne.

Ich habe keinen Pflegegrad - was nun? 
Wenn Sie keinen Pflegegrad haben und wir der Meinung sind, dass Sie die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllen, helfen wir Ihnen gerne. Wir stellen für Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und betreuen Sie auf dem Weg, bis Sie Ihren Pflegegrad bekommen. Alle Formalitäten werden auf Ihren Wunsch von uns kostenfrei durchgeführt. Dieses Procedere kann sich über mehrere Wochen ziehen.

Muß ich dann mit der Leistungsinanspruchnahme warten? 
Nein. Unsere Leistungen können Sie sofort in Anspruch nehmen. Sollten Sie einen Pflegegrad bekommen, zahlt Ihre Pflegekasse die Leistungen nämlich rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Was ist, wenn ich keinen Pflegegrad bekomme?
Dann schicken wir Ihnen einmal im Monat eine Privatrechnung.

Ich habe einen Pflegegrad und bekomme Pflegegeld. Machen Sie auch diese Kontrollbesuche und Gutachten für die Pflegekasse?
Ja, diese Hausbesuche machen wir auch, allerdings sind das Beratungseinsätze (nach § 37 Abs.3 SGB XI) und keine Kontrollbesuche.
Diese Beratungseinsätze können seit dem 01.01.2017 auch freiwillig von Menschen abgerufen werden, die Pflegesachleistung erhalten.
Wie oft diese Einsätze abgerufen werden können oder auch müssen, sehen Sie in der nachfolgenden Tabelle. Die Vergütung übernimmt Ihre Pflegekasse.
Beratungseinsätze