Unsere Leistungen für Sie

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI bei Abwesenheit von pflegenden Angehörigen


Auch pflegende Angehörige brauchen mal eine Auszeit.
Bei Abwesenheit Ihrer pflegenden Angehörigen aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung haben Sie einen Anspruch auf Verhinderungspflege.

Wir übernehmen die Pflege während der Abwesenheit Ihrer pflegenden Angehörigen. Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Verhinderungspflege bis zu 1612 € / Jahr.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Hälfte des Betrages der Kurzeitpflege (806 €) als Verhinderungspflege in der häuslichen Umgebung in Anspruch zu nehmen.